Der Empfänger oder ein anderer Empfangsberechtigter quittiert den Erhalt eines Briefes, einer Postkarte, Blindensendung oder Blindensendung Schwer.
Die Sendung wird nur an den Empfänger persönlich oder an einen besonders Bevollmächtigten übergeben.
Der Absender erhält ein vorbereitetes Dokument (Rückschein) mit der Bestätigung durch Unterschrift eines Empfangsberechtigten, dass die Sendung ab geliefert wurde.
Die Deutsche Post dokumentiert, dass Briefe, Postkarten oder Blindensendungen in Briefkasten oder Postfach des Empfängers eingeworfen wurden.
Preise für Zusatzleistungen zzgl. zum Beförderungsentgelt für die Sendung.