Fahren unter Alkoholeinfluss

0,3 - 0,49 Promille

Nur strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder Beteiligung an Unfall:

Bei Ersttäter rund 10 Monate Sperre + 1,5 Netto-Monatslöhne üblich.

0,5 - 1,09 Promille

Ohne Fahrunsicherheit oder Unfall:

bei Eintragung einer Entscheidung (Wiederholung):

bei Eintragung mehrerer Entscheidungen (mehrfache Wiederholung):

Bei Fahrunsicherheit oder Unfall:

Bei Ersttäter rund 10 Monate Sperre + 1,5 Netto-Monatslöhne üblich.

ab 1,1 Promille

Als Radfahrer

Bei einem Unfall oder Fahrunsicherheit ab 0,3 Promille:

Keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Führerschein, aber ab 1,6 Promille oder bei Wiederholungstaten MPU!