Nur strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder Beteiligung an Unfall:
Bei Ersttäter rund 10 Monate Sperre + 1,5 Netto-Monatslöhne üblich.
Ohne Fahrunsicherheit oder Unfall:
bei Eintragung einer Entscheidung (Wiederholung):
bei Eintragung mehrerer Entscheidungen (mehrfache Wiederholung):
Bei Fahrunsicherheit oder Unfall:
Bei Ersttäter rund 10 Monate Sperre + 1,5 Netto-Monatslöhne üblich.
Bei einem Unfall oder Fahrunsicherheit ab 0,3 Promille:
Keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Führerschein, aber ab 1,6 Promille oder bei Wiederholungstaten MPU!